Präventionskurs §20
Gemäß § 20 SGB V zählen die Bereitstellung von Angeboten zur Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung zu den Aufgaben der Krankenkassen. Wir bieten Ihnen Präventionssport in den Bereichen Herzkreislauftraining, Entspannungskursen und Wirbelsäulengymnastik an.
